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„Schulkonzept in Häppchen“

Sonntag, 19. Januar 2025

Berufspraxisstufe und der Übergang ins Leben nach der Schulzeit

Für Jeden ist der Abschluss der Schulzeit, die Berufswahl, der Auszug aus der Familie in unbekanntes Neues eine spannende Zeit. Unsere SchülerInnen werden für diesen Übergang besondere Hilfe brauchen.



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Ganz bewusst gründen wir ja unsere Schule als eine Förderschule, die für Heranwachsende mit verschiedensten Beeinträchtigungen besondere Möglichkeiten und besondere Aufmerksamkeit zur Verfügung stellt. Dem kritischen Wort von der „Schonraumfalle“ wissen wir sehr wohl zu begegnen. Ein schützender Raum ist für die Entwicklung von Fähigkeiten und „Kräften“ da; er will sie ja nicht einfach ersetzen. Lernen fürs Leben!

Und so arbeiten wir ja besonders in der Oberstufe mit den SchülerInnen daran, sich auf „das Leben da draußen“ vorzubereiten, welche Form auch immer es für den Einzelnen haben wird. Aber nicht erst in der Oberstufe; der bekannte Spruch „Von Geburt an entfernt sich das Kind von den Eltern“ treibt es zwar auf die Spitze, ist aber ja grundsätzlich wahr. Und wir wissen, dass Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen hier oft eine besondere Unterstützung gebrauchen können, bei der „Abnabelung“.

Diese Unterstützung wollen wir die gesamte Schulzeit hindurch geben. Deswegen ist uns die Schulgemeinschaft, wie wir sie wieder aufbauen wollen, so wichtig.

Für die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ sieht das Schulgesetz die Möglichkeit vor, die Schulzeit sogar bis zum 25. Lebensjahr zu verlängern. Voraussetzung ist, dass der junge Mensch dadurch „dem Ziel des Bildungsganges näher gebracht“ werden kann. In den Vorgaben für Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung werden die letzten Jahre der Oberstufe und diese eventuellen Extra-Jahre unter dem Begriff der „Berufspraxisstufe“ zusammengefasst.

Diese Möglichkeit wollen wir durchaus im Einzelfall nutzen, aber eben nur, wenn es wirklich gerechtfertigt ist, und sicherlich kaum jemals bis zum 25. Lebensjahr. Keine Ehrenrunden-Schuljahre, weil man sich eben doch nicht auf die Abnabelung vorbereitet hat!

Wenn diese Möglichkeit aber sachgerecht genutzt wird, kann sie sehr sinnvoll sein. Uns schwebt hier ~ auf Basis unserer Erfahrungen ~ vor: Angebote, in denen die jungen Erwachsenen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“, also diejenigen, die im nachschulischen Leben überwiegend auf Unterstützung auch in der Arbeitswelt angewiesen sind, vertiefte Erfahrungen im praktischen Arbeiten für andere Menschen machen können. „Für andere Menschen“ ist eigentlich selbstverständlich, denn niemand arbeitet in der modernen Welt für sich. Dennoch muss man es heute betonen; denn dass wir dieses „für Andere“ ins Bewusstsein heben, soll eben mit den Geist unserer Schule ausmachen.

Dafür wird sich in hervorragender Weise eignen: unsere Schulküche, worin wir ja ebenfalls fundierte Erfahrungen haben; daneben aber auch hausmeisterliche, gärtnerische, tierpflegerische und landschaftspflegerische Tätigkeiten, die sich auf unserm Wunschgelände und bei unserm stark natur-bezogenen Schulkonzept wahrlich zur Genüge anbieten werden. Da es nicht ganze Klassen sein werden, die wir auf diese intensive Weise in das reale Arbeiten einbeziehen werden, sondern einzelne SchülerInnen, wird der Spagat zwischen Pädagogik und sachlichen Erfordernissen aus den genannten Bereichen hier durchaus zu bewältigen sein.

Während also die einen SchülerInnen nach der Schulzeit ihren Weg in die „ganz normale“ Arbeits- und Lebenswelt finden werden, wird sich für die anderen mehr etwas Besonderes entwickeln. Und wer weiß: vielleicht will sogar wieder als „Kind“ unserer Schule eine „Lebensgemeinschaft“ entstehen.

Denn an dieser Stelle dürfen wir hinweisen auf solche „Lebensgemeinschaften“, die auf der Grundlage der Anthroposophie schon viele Jahrzehnte vor dem Nachdenken über Inklusion entstanden sind. Da leben Menschen „mit und ohne Behinderung“ (nach Steiner gilt: alle mit) zusammen, ohne Schichtdienst und Gehalts-Fixierung. Auch dies ein „Erfolgsmodell“, wie die Waldorfschule.

Schauen Sie sich als Beispiel den kleinen Film über die Lebens- und Arbeitsgemeinschaft „Hand in Hand e.V.“ mit dem Sehlberghof an. Dort sehen Sie einige unserer ehemaligen SchülerInnen. Eltern haben es vor vielen Jahren in die Hand genommen, das, was sie an der Schule erlebt haben, sinnvoll fortzuführen … Vielleicht wird uns einiges demnächst bekannt vorkommen …



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